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- Ich führe Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI mit entsprechender Dokumentation durch.
- Die Beratungsbesuche sind verpflichtend für alle Pflegegeldbezieher.
- Sie dient zur Sicherung und Verbesserung der Pflege.
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, können halbjährlich ein Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
- Die Pflegeberatung ist ab Pflegegrad 2 halbjährlich verpflichtend.
- Ab Pflegegrad 4 haben Sie einen Anspruch auf eine quartalsmäßige Pflegeberatung.
- Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wird von Ihrer Pflegekasse übernommen.