- Ich führe Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI mit entsprechender Dokumentation durch.
- Die Beratungsbesuche sind verpflichtend für alle Pflegegeldbezieher.
- Sie dient zur Sicherung und Verbesserung der Pflege.
- Die Pflegeberatung findet bei Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich statt.
- Beim Pflegegrad 4 & 5 ist einmal im Quartal ein Beratungsbesuch erforderlich.
- Pflegebedürftige, die einem Pflegegrad zugeordnet sind, können halbjährlich ein Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
- Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wird von der Krankenkasse übernommen.
Durchführung von Pflegekursen und häuslichen Schulungen nach § 45 SGB XI
Ich biete Pflegeschulungen und Überleitungspfege für Pflegebedürftige und deren Angehörige an.