• Ich führe Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI mit entsprechender Dokumentation durch.

  • Die Beratungsbesuche sind verpflichtend für alle Pflegegeldbezieher.

  • Sie dient zur Sicherung und Verbesserung der Pflege.

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, können halbjährlich ein Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

  • Die Pflegeberatung ist ab Pflegegrad 2 halbjährlich verpflichtend.

  • Ab Pflegegrad 4 haben Sie einen Anspruch auf eine quartalsmäßige Pflegeberatung.

  • Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wird von Ihrer Pflegekasse übernommen.