• Ich führe Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI mit entsprechender Dokumentation durch.
  • Die Beratungsbesuche sind verpflichtend für alle Pflegegeldbezieher.
  • Sie dient zur Sicherung und Verbesserung der Pflege.
  • Die Pflegeberatung findet bei Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich statt.
  • Beim Pflegegrad 4 & 5 ist einmal im Quartal ein Beratungsbesuch erforderlich.
  • Pflegebedürftige, die einem Pflegegrad zugeordnet sind, können halbjährlich ein Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
  • Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wird von der Krankenkasse übernommen.

Durchführung von Pflegekursen und häuslichen Schulungen nach § 45 SGB XI

Ich biete Pflegeschulungen und Überleitungspfege für Pflegebedürftige und deren Angehörige an.